Verhandlung ist unsere Stärke. Und diese stellen wir Ihnen bei allen den Arbeitsvertrag betreffenden Fragen unter Beweis. Wir sind in der Gestaltung von Geschäftsführer- und Chefarztverträgen genauso versiert wie bei der Anfertigung von Standard- oder Einzelverträgen für Arbeitnehmer. Dabei stehen wir sowohl Privatpersonen, als auch den Arbeitgebern zur Seite und beraten Geschäftsführer, Personalabteilungen und einzelne Mitarbeiter sowohl in Fragen von Abmahnungen als auch Kündigungen, einschließlich der Vertretung bei gerichtlichen Verfahren.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) betreuen wir Mitarbeiter oder deren kirchlichen Arbeitgeber.
Um Ihren Sachverhalt umfassend beurteilen zu können, vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Termin unter Telefon 02631 9155-0, Fax 02631 915520 oder per E-Mail info@kanzlei-neuwied.de