Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie bei juristischen Fragen im Bereich des Medizinrechts.
Mit einem jahrzehntelangen Erfahrungsschatz aus hunderten von Arzthaftungsfällen setzen wir uns für die Wahrung und Durchsetzung von Rechten von Krankenhäusern, Ärzten -auch Schönheitschirurgen-, Trägern von Altenhilfeeinrichtungen und dem medizinischen Personal ein. Dies gilt insbesondere für die Abwehr von Ansprüchen von vermeintlich Geschädigten oder deren Angehörigen vor den Zivilgerichten.
Als eine durch langjährige Krankenhausmandantschaft qualifizierte Kanzlei stehen wir Ihnen bei allen Fragen sowohl ihrer juristischen Abteilung, als auch einzelnen Ärzten oder einem Krankenhausdirektorium beratend zur Seite.
Unsere Kenntnisse bringen wir für Sie ebenfalls im tiermedizinischen Bereich sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen ein. Sprechen Sie uns an.
Wir übernehmen die Geltendmachung von Forderungen aus Behandlungen - sei es ambulant oder stationär - einschließlich der Vollstreckung im gesamten Bundesgebiet. Auch die Abwehr solcher Ansprüche übernehmen wir gerne.
Durch ihre langjährige Mitarbeit in einem Klinischen Ethikkomitee ist Rechtsanwältin Ruth Hauschild in der Lage ihren individuellen Fall nicht nur juristisch, sondern auch ethisch zu bewerten und steht für eine Mitarbeit in ethischen Gremien zur Verfügung.
Um Ihren Sachverhalt umfassend beurteilen zu können, vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Termin unter Telefon 02631 9155-0, Fax 02631 915520 oder per E-Mail info@kanzlei-neuwied.de