Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen das Krankenversicherungsrecht betreffenden Fragen. Dies betrifft sowohl das Rechtsgebiet des SGB V vor den Sozialgerichten, als auch das Krankenversicherungsrecht privatversicherter Patienten vor den Zivilgerichten. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus stationärer Krankenhausbehandlung im Rahmen von primären oder sekundären Fehlbelegungen nach Prüfungen durch den Sozialmedizinischen Dienst. Unsere Tätigkeit umfasst den gesamten Rechtsweg bis einschließlich der Klärung durch das Bundessozialgericht. Auch Widerspruchsverfahren und sich anschließende Klagen nach dem SGB V werden von uns kompetent betreut. So haben wir bereits viele das gesetzliche Krankenversicherungsrecht betreffende Fälle bis vor dem Bundessozialgericht ausgefochten. Unsere vorgetragenen Argumente in den betreffenden Entscheidungen wirken sich bis heute auf die Abrechnungen aus.
Um Ihren Sachverhalt umfassend beurteilen zu können, vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Termin unter Telefon 02631 9155-0, Fax 02631 915520 oder per E-Mail info@kanzlei-neuwied.de